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Störungsmeldung

Störung melden!

Sie möchten uns eine Störung im Bereich der Strom-, Erdgas- oder Wasserversorgung melden?

Unsere Störungshotline nimmt rund um die Uhr an 365 Tagen Ihre Meldung entgegen unter 05561 942-0. Bitte prpfen Sie nach Möglichkeit vorher, ob die Störung bereits von jemand anderem gemeldet wurde: Störungsauskunft

Sicherheitshinweise bei Gasgeruch finden Sie hier.

Vermietung von Standrohren

Sie benötigen Wasser für eine Baustelle oder eine Veranstaltung im öffentlichen Raum?
Soweit in unserem Wasserversorgungsnetz anderweitig keine Möglichkeit zur Wasserversorgung besteht, können Sie mit unseren Standrohren Wasser direkt aus dem Rohrnetz entnehmen.
Die Wasserentnahme aus Hydranten der Stadtwerke Einbeck GmbH (in der Kernstadt sowie allen Einbecker Ortsteilen) ist nur über Standrohre mit Wasserzählern zulässig, die von den Stadtwerken Einbeck GmbH nach Maßgabe der hierfür geltenden Bestimmungen verliehen werden.
Zum Schutz des Trinkwassers werden für unser Netzgebiet nur noch Standrohre mit Systemtrenner ausgegeben. Der Systemtrenner verhindert ein Rückdrücken, Rückfließen und Rücksaugen von verunreinigten Flüssigkeiten in das Trinkwasserversorgungsnetz.

Details zum Verleih von Standrohren

  •  Für den Standrohrverleih ist ein Vertrag abzuschließen.
  •  Die Wasserabnahme wird mit einem geeichten Wasserzähler erfasst und gemäß dem
     aktuellen Preisblatt für Trinkwasser abgerechnet.
  •  Vor Ausgabe eines Standrohres ist an die Stadtwerke Einbeck per Überweisung eine Kaution in Höhe von 400 Euro zu zahlen. Diese muss bei Abholung des Standrohres auf dem Konto der Stadtwerke eingegangen sein und wird nach Standrohrrückgabe bei der Endabrechnung berücksichtigt. Forderungen für die Instandsetzung von Standrohren, die bei der Rückgabe Mängel aufweisen, werden ebenfalls mit der Kaution verrechnet.

    Die Kaution ist unter Angabe des Verwendungszwecks „Kaution Standrohr“ auf eine der folgenden Bankverbindung zu überweisen:
    Sparkasse Einbeck: BIC  NOLADE21EIN, IBAN  DE09 2625 1425 0001 0019 99
    Volksbank eG: BIC GENODEF1SES, IBAN  DE54 2789 3760 0003 0309 00
     
  •  Wird das verwendete Wasser nach Gebrauch in die Kanalisation eingeleitet, wird von der Stadtentwässerung Einbeck gemäß der Abgabensatzung für die zentrale Abwasserbeseitigung, in der jeweils gültigen Fassung, zusätzlich eine Abwassergebühr erhoben. Die Rechnungs- und Gebührenbescheiderstellung im Namen der Stadtentwässerung Einbeck erfolgt durch die Stadtwerke Einbeck GmbH. Für weitere Informationen zum Thema Abwasser/Entwässerung wenden Sie sich bitte direkt an die Stadtentwässerung Einbeck.
     
  •  Standrohr - Ausgabe und Rückgabe
    Die Aus- und Rückgabe von Standrohren ist - bei der Stadtwerke Einbeck GmbH,
    Grimsehlstraße 17, 37574 Einbeck - möglich:
    Montag bis Donnerstag 7:30 - 11:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
    Freitag 7:30 - 12:30 Uhr
    Näheres zur Benutzung eines Standrohres ist in unserem Informationsblatt „Standrohr mit Systemtrenner“ nachzulesen.

Rufen Sie uns an 05561 942-0 oder schreiben Sie uns an info@stadtwerke-einbeck.de

Haben Sie Fragen? Wir beraten Sie gern.

Kontakt

Rufen Sie uns an 05561 942-0 oder schreiben Sie uns an info@stadtwerke-einbeck.de

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