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Störungsmeldung

Störung melden!

Sie möchten uns eine Störung im Bereich der Strom-, Erdgas- oder Wasserversorgung melden?

Unsere Störungshotline nimmt rund um die Uhr an 365 Tagen Ihre Meldung entgegen unter 05561 942-0. Bitte prpfen Sie nach Möglichkeit vorher, ob die Störung bereits von jemand anderem gemeldet wurde: Störungsauskunft

Sicherheitshinweise bei Gasgeruch finden Sie hier.

Befundprüfung von Strom-, Gas- und/oder Wasserzählern

Haben Sie sich auch gefragt, ob Ihr Zähler nicht zu schnell läuft und zu viel anzeigt? Sie haben den Energieverbrauch kontrolliert und einen niedrigeren Verbrauch ermittelt als der Zähler im Hausflur oder im Keller?
Ein Zähler ist ein ausgereiftes technisches Messgerät. Hohe Anforderungen, unter anderem auch viele gesetzliche Vorschriften, gewährleisten einen wirksamen Verbraucherschutz. Deshalb kommt es äußerst selten vor, dass unsere Zähler ein falsches Messergebnis anzeigen.

Gründe für einen höheren Verbrauch können erfahrungsgemäß durch folgende Ereignisse entstehen:
• Veränderung der Familiengröße oder der Lebensgewohnheiten
• Nutzungsänderung der bisherigen Wohnräume
• Auswirkungen witterungsbedingter Einflüsse

Bitte prüfen Sie deshalb zuerst, ob solche Dinge einen höheren Verbrauch verursacht haben könnten.
Sollten Sie dennoch der Auffassung sein, dass der bei Ihnen installierte Zähler den Verbrauch nicht korrekt erfasst, haben Sie das Recht, eine Befundprüfung zu verlangen. Eine Befundprüfung gibt Aufschluss über einen möglichen Defekt des Zählers.
Nach erfolgter Beantragung der Befundprüfung wird der vorhandene Zähler gegen einen gleichartigen Zähler gewechselt. Der ausgebaute Zähler wird dann einer staatlich anerkannten Prüfstelle zur Befundprüfung übergeben.
Durch die staatlich anerkannte Prüfstelle wird im Rahmen der Befundprüfung festgestellt, ob ein eichfähiges Messgerät die Verkehrsfehlergrenzen einhält und somit den Anforderungen der Zulassung entspricht.

Die Befundprüfung umfasst:
• die Prüfung auf Einhaltung der Bauvorschriften der Eichordnung und der Zulassungen
   (innere und äußere Beschaffenheitsprüfung)
• die Prüfung der messtechnischen Eigenschaften (messtechnische Prüfung)
• die Prüfung der Isolationsfestigkeit (nur bei Elektrizitätszählern und Messwandlern)

Bei der messtechnischen Überprüfung wird die Einhaltung der vorgeschriebenen Verkehrsfehlergrenzen bei unterschiedlichen Belastungsarten festgestellt. Ein Messgerät gilt als nicht funktionstüchtig, wenn die Verkehrsfehlergrenzen überschritten werden.
Nach der messtechnischen Prüfung kann das Messgerät im Rahmen der Beschaffenheitsprüfung geöffnet werden, sofern der Antragsteller dieses ausdrücklich auf seinem Antrag vermerkt hat.
Bei der Beschaffenheitsprüfung wird der äußere und normalerweise auch der innere Zustand des Messgerätes auf Übereinstimmung mit den Vorschriften zur Zulassung überprüft, insbesondere jedoch auf Zählwerksmängel, Veränderungen, Beschädigungen und besonderen Verschleiß. Weitere aussagekräftige messtechnische Prüfungen am selben Zähler sind nicht möglich.
Über das Ergebnis der Befundprüfung wird durch die Prüfstelle ein Prüfschein ausgestellt.
Ergibt die Prüfung, dass die vom Zähler erfassten Messwerte in Ordnung sind bzw. innerhalb der gesetzlich festgelegten Verkehrsfehlergrenzen liegen, gehen die mit der Prüfung verbundenen Kosten (Zählerwechsel und Befundprüfung) zu Lasten des Auftraggebers.
Im Falle eines Defekts werden die Kosten, sofern ein Energieversorgungsvertrag bzw. Messstellenbetriebsvertrag besteht, von der Stadtwerke Einbeck GmbH getragen. Alle Preise sind ohne Gewähr und können unter gegebenen Umständen variieren.

Sollten Sie sich für eine Befundprüfung entscheiden, bitten wir Sie uns den Antrag zur Zählerprüfung ausgefüllt und unterschrieben per Fax an 05561 942-211, per Mail an messwesen@stadtwerke-einbeck.de oder per Post zuzusenden.

Stadtwerke Einbeck GmbH
Grimsehlstraße 17
37574 Einbeck

Rufen Sie uns an 05561 942-0 oder schreiben Sie uns an info@stadtwerke-einbeck.de

Haben Sie Fragen? Wir beraten Sie gern.

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