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Störungsmeldung

Störung melden!

Sie möchten uns eine Störung im Bereich der Strom-, Erdgas- oder Wasserversorgung melden?

Unsere Störungshotline nimmt rund um die Uhr an 365 Tagen Ihre Meldung entgegen unter 05561 942-0. Bitte prpfen Sie nach Möglichkeit vorher, ob die Störung bereits von jemand anderem gemeldet wurde: Störungsauskunft

Sicherheitshinweise bei Gasgeruch finden Sie hier.

Informationen zu Strom- und Gas-/Wärmepreisbremsen

Um die Belastung der Energie- und Wärmekunden angesichts der stark gestiegenen Energiepreise zu dämpfen, hat die Bundesregierung Ende 2022 Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme beschlossen. Privathaushalte, kleine und mittlere sowie große Unternehmen mit registrierender Leistungsmessung werden dabei bereits rückwirkend zum Januar 2023 entlastet. Die Preisbremse gilt zunächst bis Ende Dezember 2023. Sie kann durch die Bundesregierung bis Ende April 2024 verlängert werden.

Wie funktionieren die Energiepreisbremsen?
Muss ich aktiv werden, um die Entlastung zu erhalten?
Ich habe Anfang des Jahres erst ein Preisanpassungsschreiben mit einer Erhöhung meines Abschlags erhalten. Warum war die Energiepreisbremse dort noch nicht enthalten?
Ich wohne zur Miete und habe keinen eigenen Vertrag mit einem Versorger. Wie erhalte ich die Entlastung? (Analog: Ich bin Wohnungseigentümer, aber der Versorgungsvertrag läuft über die Hausverwaltung)
Ich bin im vergangenen Jahr umgezogen. Wie wird mein Jahresverbrauch prognostiziert?
Ich habe im vergangenen Jahr meinen Energieversorger gewechselt. Wie wird mein Jahresverbrauch prognostiziert?
Was passiert, wenn ich mehr als 20 Prozent Energie einspare?
Was ist, wenn ich im Verlauf des Jahres 2023 den Energieversorger wechsele?
Ich habe im vergangenen Jahr kaum Energie verbraucht, da mein Haus leer stand/ ich mein Restaurant oder Hotel im Lockdown schließen musste. Werde ich dadurch nicht benachteiligt?
Wann erhalte ich die Entlastung für Januar und Februar 2023?
Ab wann und wie lange gelten die Energiepreisbremsen?
Werden Sie als mein Energieversorger die staatliche Entlastung an uns Kunden weitergeben und wie machen Sie das?
Mir ist nicht klar, was auf mich an Kosten für Strom und Heizung in diesem Jahr zukommt. Wie kann ich das ungefähr abschätzen? Und wie kann ich einschätzen, was mir Einsparungen bringen?
Lohnt es sich weiterhin, Energie einzusparen?
In einigen Medien wurde berichtet, dass mit den Energiepreisbremsen Preiserhöhungen durch die Energieversorger verboten seien. Stimmt das?
Sie haben die Preise für Gas/Strom/Wärme zum Jahreswechsel erhöht, obwohl die Börsenpreise deutlich gesunken sind. Woran liegt das?
Warum gibt es die Energiepreisbremsen?
Wie werden die Energiepreisbremsen eigentlich finanziert?
Werden eigentlich auch Industriekunden entlastet?

Rufen Sie uns an 05561 942-0 oder schreiben Sie uns an info@stadtwerke-einbeck.de

Haben Sie Fragen? Wir beraten Sie gern.

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