News

Gesetzliche Änderung beim Umzug (An-, Ab- oder Ummeldung)
Ab dem 6. Juni 2025 sind rückwirkende An-, Ab- oder Ummeldung der Energieversorgung – zum Beispiel im Falle eines Umzugs- aufgrund einer gesetzlichen Änderung der Bundesnetzagentur nicht mehr möglich.
Daher ist es erforderlich, dass Umzüge für alle Energiearten mindestens 14 Tage im Voraus gemeldet werden müssen.
Bitte melden Sie sich rechtzeitig…